AGB Privatunden/Verbraucher



I.          Geltungsbereich, Zukünftige Geltung, Vorrang dieser AGB, Vollständigkeit, Vorrang der Individualabrede

 

1.         Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch diese oder unsere AGB genannt) gelten - vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen - für alle zwischen dem Kunden als Verbraucher (nachfolgend Käufer genannt) und der auch unter Steinpunkt.com und terravil.de handelnden Kalk- und Mergelwerke Heinrich Müller GmbH & Co. KG (Unternehmer nach § 14 BGB, nachfolgend Verkäufer genannt, beide zusammen auch als Parteien oder Vertragsparteien bezeichnet) geschlossenen Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung (nachfolgend Kaufverträge oder Verbrauchsgüterkaufverträge genannt) von Kalk- und Kalksteinmehl-Produkten/Materialien (z.B. Branntkalk, Weißkalk, Düngekalk), Natursteinen, Natursteinmaterialien, Steinen, Kiesen, Gesteinskörnungen, Beton und Keramik (Mauersteine, Pflastersteine, Terrassenplatten, Zierkiese, Ziersplitte, Blockstufen, Palisaden, Stelen, Keramikplatten), Fugenmörtel, Pflege- und Reinigungsprodukte, Schüttgüter (Baumsubstrate, Pflanzsubstrate, Dachsubstrate, Wegedecken) nebst weiteren Produkten für den Garten- und Landschaftsbau - nachfolgend Vertragsprodukte genannt.

 

2.         (1) Diese AGB gelten nur gegenüber Privatkunden/Verbrauchern für Kaufverträge zwischen dem Verkäufer als Unternehmer und dem Kunden/Käufer (Verbraucher), durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft (Verbrauchsgüterkauf nach § 474 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). Um einen solchen Verbrauchsgüterkauf handelt es sich auch bei einem Vertrag, der neben dem Verkauf einer beweglichen Sache die Erbringung einer Dienstleistung durch den Unternehmer zum Gegenstand hat.

 

(2) Verbraucher nach § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dieser Personenkreis wird nachfolgend auch als Privatkunden bezeichnet.

 

(3) Der Verkäufer ist als rechtsfähige Personengesellschaft Unternehmer nach §14 BGB, der bei Abschluss der Verbrauchsgüterkaufverträge mit dem Käufer als Verbraucher in Ausübung seiner gewerblichen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

3.         Es gelten nur und ausschließlich diese AGB. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit dem Kunden (Käufer) über die vom Verkäufer angebotenen Waren schließt.

 

4.         Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Abschluss und Ausführung der Verträge über die Lieferung von Vertragsprodukten getroffen werden, sind in diesen AGB dokumentiert. Sie werden im Einzelfall ergänzt durch mündliche Vereinbarungen und/oder Vereinbarungen in Textform, beispielsweise in der Auftragsbestätigung. Solche Vereinbarungen gehen der entsprechenden Regelung in diesen AGB vor, auch falls und soweit ein Widerspruch gegeben sein sollte. Auch sonst wird der Vorrang der Individualabrede gemäß § 305 b BGB hierdurch bzw. durch diese AGB nicht berührt. Das Verkaufspersonal des Verkäufers ist jedoch nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Käufer zu treffen, durch die diese AGB geändert oder ergänzt werden. Hierzu ist ausschließlich die Geschäftsleitun berechtigt.

 

 

II.         Angebot, Annahme, Vertragsschluss

 

1.         Angebote des Verkäufers an den Käufer sind grundsätzlich freibleibend. Auch die im Online-Shop, in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen sich lediglich als Aufforderung an den Käufer dar, seinerseits ein bindendes Angebot abzugeben beispielsweise in Form einer Bestellung.

 

2.         (1) Eine Bestellung des Käufers und eine sonstige gemäß § 145 BGB als Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizierende Erklärung muss der Verkäufer bei einem Angebot unter Anwesenden gemäß § 147 Absatz 1 BGB sofort annehmen.

 

(2) Liegt insoweit dagegen ein Angebot unter Abwesenden gemäß § 147 Absatz 2 BGB vor, kann der Verkäufer innerhalb von zwei Wochen/5 Werktagen seit Zugang des Angebots annehmen durch entweder (1) Übersendung und Zugang einer Auftragsbestätigung, oder durch (2) Zusendung und Zugang der bestellten Vertragsprodukte oder (3) durch Bereitstellung der Vertragsprodukte zur Abholung und Gewährung der Abholung des Vertragsproduktes durch den Käufer oder dessen Beauftragten bzw. dessen Spedition/Frachtführer etc. nebst Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer innerhalb der gleichen Frist von zwei Wochen seit Zugang des Angebots.

 

(3) Bei im Onlineshop bestellter Ware erhält der Käufer umgehend eine Bestätigung, dass der Verkäufer das Angebot des Käufers erhalten hat. Hierin ist noch keine Annahme des Angebotes zu sehen. Es gelten insoweit die Bedingungen unter vorstehendem Ziffer II. Nr. 2 Absatz (2) entsprechend.

 

(4) Der Verkäufer ist insoweit berechtigt, das Angebot des Käufers innerhalb von zwei Wochen/5 Werktagen seit Zugang des Angebotes anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem die Annahme des Angebotes dem Käufer zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware.

 

(5) Sobald dem Käufer insoweit die Mitteilung zugeht, ob und wann die bestellten Artikel voraussichtlich versendet werden können, hat der Verkäufer das Angebot angenommen.

 

(6) Sollte ein Artikel nicht vorrätig sein, wird der Verkäufer dies vermerken. Sollten in diesem Fall andere vom Käufer bestellte Artikel lieferbar sein, wickelt der Verkäufer den Bestellvorgang über diese Produkte ab, es sei denn, der Käufer erteilt dem Verkäufer eine andere Weisung.

 

(7) Vom Käufer bestellte Artikel, die nicht vorrätig sind, werden dem Käufer – soweit möglich – nachgeliefert. Die dadurch zusätzlich verursachten Versandkosten sind vom Verkäufer zu tragen. Sollte die Nachlieferung auch 14 Tage nach Zugang der Annahmeerklärung des Verkäufers nicht erfolgt sein, kann der Käufer die Bestellung insoweit hinsichtlich des nicht nachgelieferten Produktes widerrufen. Das gesetzliche Widerrufsrecht des Käufers bleibt hiervon selbstverständlich unberührt.

 

(8) Ein Vertrag kommt somit - mangels besonderer Vereinbarung oder abweichender Handhabung – mündlich oder durch die per Textform übermittelte Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch die Zusendung oder Abholung des Vertragsproduktes zu Stande.

 

 

III.         Umfang der vereinbarten Leistung und Lieferung, Beschaffenheit der Vertragsprodukte, Hinweise auf besondere Eigenschaften von Naturprodukten, Bruchgefahr, Einschränkung der Gewährleistung, Bemusterung, Auswahl der Vertragsprodukte durch den Käufer oder Beratung durch den Verkäufer

 

1.         (1) Für den Umfang der Leistung des Verkäufers (Verkauf und/oder die Lieferung von Vertragsprodukten) ist - vorbehaltlich besonderer Vereinbarung - die Auftragsbestätigung/Bestellbestätigung Online-Shop des Verkäufers zusammen mit unseren AGB im Sinne von Ziffer I. Nr. 4 maßgebend.

 

(2) Ist eine solche Auftragsbestätigung nicht erfolgt und ist ein Vertrag mündlich geschlossen worden oder der Vertrag bereits entsprechend vorstehender Ziffer II Nr. 2 zu Stande gekommen, ergibt sich der Umfang der Leistung des Verkäufers im Sinne von Ziffer I. Nr. 4 aus den (mündlichen) Vereinbarungen der Parteien und aus diesen AGB.

 

2.         (1) Produktbeschreibungen, Produktbezeichnungen, Darstellungen von Produkteigenschaften sowie Anwendungs- und Pflegehinweise (beispielsweise hinsichtlich der Frosteignung der Vertragsprodukte, gerade bei der Verwendung von Platten als Terrassenbelag oder bei Bruchstein, hinsichtlich einer Warnung vor einer Reinigung oder Behandlung z.B. von Basalt-Materialien mit Säure etc.) mit allen wichtigen Angaben zum jeweiligen Produkt existieren nicht für sämtliche Vertragsprodukte.

 

(2) Soweit vorhanden, sind sie unter dem Button „Produkte“ bei den jeweiligen „Produktkategorien“ auf der Homepage des Verkäufers unter www.steinpunkt.com bzw. im Onlineshop unter www.terravil.de aufgeführt.

 

(3) Für die vom Verkäufer selbst hergestellten Kalkstein-Vertragsprodukte gibt es zudem ein Datenblatt zur Produktbeschreibung. Dieses Datenblatt wird dem Käufer auf Wunsch zur Verfügung gestellt oder alternativ ein Zertifikat mit den entsprechenden Analyse–Angaben, bspw. zur Löschergiebigkeit des Weißkalkes. Diese Produktbeschreibungen/Produktbezeichnungen/Datenblätter des Verkäufers und die Anwendungs- und Pflegehinweise dokumentieren die wesentlichen Eigenschaften der Vertragsprodukte sowie die vom Käufer zu beachtenden Hinweise bei der Verwendung der Vertragsprodukte.

 

(4) Bei den vorstehenden Angaben des Verkäufers handelt es sich – unter Berücksichtigung und vorbehaltlich der Regelung in dieser Ziffer III. der AGB, insbesondere in nachfolgender Ziffer III. Nr. 3 – um Eigenschaften und damit Beschaffenheiten der Vertragsprodukte im Sinne von § 434 BGB.

 

3.         (1) Ist zwischen den Parteien eine Beschaffenheit des Vertragsprodukts vereinbart (im Sinne von § 434 Abs. 1 S. 1 BGB), sind zur Bestimmung der wertbildenden körperlichen Eigenschaften der Vertragsprodukte, insbesondere von Art und Umfang der Eigenschaften/Beschaffenheiten die nachfolgenden unter dieser Ziffer III. geschilderten Besonderheiten bei Naturprodukten heranzuziehen und zu berücksichtigen.

 

(2) Soweit die Beschaffenheit der Vertragsprodukte nicht vereinbart ist zwischen den Parteien (im Sinne von § 434 Abs. 1 S. 1 BGB), sind hinsichtlich der Bestimmung der Eignung zur gewöhnlichen Verwendung und der üblichen Beschaffenheit der Vertragsprodukte auch die nachfolgend unter dieser Ziffer III. geschilderten Besonderheiten von Naturprodukten bei der Bestimmung des Umfangs einer vereinbarten Beschaffenheit und Eignung zur gewöhnlichen Verwendung zu berücksichtigen.

 

4.         (1) Weil es sich bei den Vertragsprodukten um Naturprodukte handelt, sind Farb–, Struktur– und Texturschwankungen innerhalb desselben Vorkommens (Charge) wie auch zwischen verschiedenen Chargen üblich. Die Vertragsprodukte unterliegen zudem laufender Veränderung.

 

(2) Bei Naturprodukten, insbesondere bei Natursteinen, sind insoweit Abweichungen und Verschiedenartigkeit der Vertragsprodukte hinsichtlich Abmessung, Maße, Farbe, Form, Struktur, Querschnitt, Format und Profil sowie Sichtfläche, hinsichtlich Körnungsgröße, Struktur, spezifischem Gewicht, Dichte, Trockenrohdichte, Dichtigkeitsgrad und Gesamtporosität, Ebenheit der Oberfläche sowie hinsichtlich Freiheit von Flecken und Adern etc. naturmaterialbedingt möglich. Im Laufe der Zeit nach Einbau oder bei Lagerung können zudem farbliche Veränderungen auftreten. Selbst bei der durch den Käufer später durchgeführten Verfugung der verlegten Vertragsprodukte (z.B. für eine Terrasse) mit Fugenmörtel können Verfärbungen der Vertragsprodukte sowie der Fugen auftreten. All das ist üblich.

 

5.         Es kann und wird daher – vorbehaltlich besonderer Vereinbarung – keine über die übliche Beschaffenheit im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 2 BGB im Sinne vorstehender Angaben hinausgehende Beschaffenheit der Vertragsprodukte vereinbart. Selbst nicht durch die vorstehend in Ziffer III. Nr. 2 aufgeführten Beschreibungen der Vertragsprodukte. Dies gilt selbst dann, wenn es sich um einheitliche Chargen handelt, selbst nach erfolgter Bemusterung.

 

6.         (1) Soweit daher nicht ausdrücklich als Teil der vereinbarten Beschaffenheit der Vertragsprodukte vereinbart, sind Muster und Proben lediglich unverbindlich und lediglich beispielhaft. Muster und Proben zeigen nur das Aussehen und die Eigenschaften eines Teilbereichs des Vertragsproduktes, denn Muster und Proben der Vertragsprodukte können – wie auch die vorstehend in Ziffer III. Nr. 2 aufgeführten Beschreibungen der Vertragsprodukte - niemals sämtliche Unterschiede der Charge darstellen. Im Laufe der Zeit nach Einbau oder bei Lagerung können zudem farbliche Veränderungen auftreten.

 

(2) Natursteinproben- und Muster gelten somit bloß als annähernde Anschauungsstücke für die Eigenschaften wie Qualität, Abmessung, Farbe und Gewicht (siehe die beispielhafte Auflistung der veränderlichen Eigenschaften in vorstehender Ziffer III. Nr. 4 Abs. 2). Selbst wenn Lieferung eines bemusterten Vertragsproduktes genau aus dieser bemusterten Charge vereinbart ist und dementsprechend auch erfolgt, kann der Verkäufer keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Lieferung vollständig identisch mit den zur Verfügung gestellten Mustern ist und bleibt.

 

(3) Unerhebliche Maßabweichungen, die genaues Passen und das richtige Verhältnis nicht stören, stellen somit ebenfalls keine Beschaffenheitsabweichung oder einen sonstigen Mangel dar.

 

7.         (1) Natursteine sind aufgrund ihrer fragilen Beschaffenheit zudem einer Gefahr durch Bruch ausgesetzt. Es ist insoweit üblich und unvermeidbar, dass es beim Transport von Natursteinen zu Beschädigungen kommt. Dies gilt insbesondere bei weiten Transportwegen, gerade wenn es sich um aus Ländern außerhalb Europas importierte Natursteine handelt.

 

(2) Vor diesem Hintergrund sind bei einem eventuellen Bruch beim Transport bis i.H.v. 2 % der jeweiligen Warenlieferung Gewährleistungsrechte ausgeschlossen. Der Verkäufer empfiehlt dem Käufer insoweit, vorsorglich den Bruch einzukalkulieren und eine etwas größere als die benötigte Menge an Vertragsprodukten einzukaufen.

 

8.         (1) Für die richtige Auswahl der Vertragsprodukte, für deren Eignung zu dem vorgesehenen Verwendungszweck, insbesondere, ob sich das Vertragsprodukt zu der nach § 434 Abs. 1 S. 2 BGB vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung eignet, ist grundsätzlich der Käufer verantwortlich.

 

(2) Es sei denn, er hat ausdrücklich eine Beratung des Verkäufers in Anspruch genommen. In einem solchen Fall ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer zutreffend Verwendungszweck und Verwendungsort sowie alle weiteren erforderlichen Angaben für eine richtige Auswahl der Vertragsprodukte zu machen.

 

(3) Beratungsleistungen werden - basierend auf diesen für eine Beratung erforderlichen Angaben des Käufers - vom Verkäufer nach bestem Wissen erbracht.

 

 

IV.        Teilleistungen, Liefer- und Leistungszeit (Fälligkeit), Lieferbedingungen, Haftung für Lieferverzug, Fixgeschäft, Rücktrittsrechte Verkäufer und Käufer

 

1.         Der Verkäufer ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern und soweit dies dem Käufer zumutbar ist, wobei die verursachten zusätzlichen Versandkosten vom Verkäufer getragen werden.

 

2.         (1) Liefertermine- oder Fristen (nachfolgend Lieferfristen genannt) sind zwischen den Parteien jeweils zu vereinbaren. Falls der Verkäufer eine vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht eingehalten hat oder aus einem anderen Grund in Verzug gerät, hat der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung zu setzen (echte Nachfrist). 

           

(2) Werden Lieferfristen nicht vereinbart, hat der Verkäufer innerhalb einer Frist von 30 Tagen seit Vertragsschluss zu leisten. Leistet der Verkäufer nicht, kann der Käufer den Verkäufer ab dem 31. Tag nach Vertragsschluss schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern (unechte Nachfrist). Mit Zugang der Aufforderung und Ablauf der gesetzten angemessenen Frist kommt der Verkäufer in Verzug.

 

3.         Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, falls und soweit er nach Eintritt des Verzugs mit der Lieferung dem Verkäufer eine den Umständen nach angemessene Frist gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Nach fruchtlosem Verstreichen dieser angemessenen Frist (echte Nachfrist) ist der Käufer berechtigt, sein Recht auf Rücktritt vom Vertrag (oder auf Schadenersatz statt der Leistung) auszuüben.

           

4.         (1) Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen oder der Lieferung spätestens nach Ablauf von 30 Tagen seit Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt nicht vom Verkäufer zu vertretender Lieferverzögerungen. Ist diese Nichteinhaltung auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Pandemie, oder auf ähnliche, nicht vom Verkäufer zu vertretende Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, auf sonstige vorübergehenden unverschuldeten Leistungshindernissen tatsächlicher Art wie etwa bei Betriebsstörungen oder Betriebsunterbrechungen durch Naturereignisse oder sonstiger höherer Gewalt, sowie bei Leistungshindernissen rechtlicher Art, wie nicht vorhersehbare vorübergehende Beschränkungen der Einfuhr von Vertragsprodukten, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.

 

(2) Der Verkäufer muss insoweit vor Abschluss des Vertrages mit dem Käufer seinerseits einen entsprechenden Liefervertrag abgeschlossen haben.

 

(3) Sich abzeichnende Verzögerungen teilt der Verkäufer dem Käufer unverzüglich mit.

 

5.         (1) Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, falls er die geschuldete Leistung aufgrund Nichtverfügbarkeit des geschuldeten Vertragsproduktes bzw. der geschuldeten Leistung aufgrund z.B. nach Vertragsschluss eintretender Unmöglichkeit, höherer Gewalt, nicht nur vorübergehender Streiks, Naturkatastrophen, nicht oder nicht richtig erfolgter Selbstbelieferung (z.B. bloße Teillieferung oder mangelhafte Lieferung) nicht erbringen kann, soweit er dies nicht zu vertreten hat. 

 

(2) Ein daraufhin erklärter Rücktritt des Verkäufers ist jedoch nur dann wirksam, soweit der Verkäufer den Käufer unverzüglich nach Kenntniserlangung über die Nichtverfügbarkeit informiert hat und der Verkäufer eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstattet.

 

6.         (1) Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Vertrag um ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

(2) Gleiches gilt, wenn der Käufer infolge eines vom Verkäufer zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen.

 

(3) Auch sonst haftet der Verkäufer dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen

 

7.         (1) Die verschuldensabhängige Haftung für Lieferverzug ist bei einfacher Fahrlässigkeit dagegen ausgeschlossen, einschließlich der Haftung für einfache Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.

 

(2) Der vorstehende Haftungsausschluss (Ziffer IV Nr. 7 Abs. 1) für die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit, einschließlich des Ausschlusses der Haftung für einfache Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, gilt dagegen nicht, sofern der Verkäufer schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, einschließlich einer schuldhaften wesentlichen Vertragspflichtverletzung durch Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

 

(3) Der Verkäufer haftet bei leicht fahrlässig verletzter wesentlicher Vertragspflicht jedoch der Höhe nach begrenzt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

 

(4) Auch falls und soweit der Käufer statt dem Rücktritt Schadenersatz statt der Leistung nach Ziffer IV. Nr. 3 dieser AGB geltend machen kann und wählt, beschränkt sich die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

 

(5) Vertragswesentlich ist die Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Es darf durch die Freizeichnung von der Haftung für einfache Fahrlässigkeit keine Aushöhlung von vertragswesentlichen Rechtspositionen des Käufers erfolgen, etwa weil sie ihm solche Rechte wegnimmt oder einschränkt, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, hier insbesondere die fristgerechte Leistung.

 

8.         Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt. Insoweit bleibt auch das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag nach Ziffer IV. Nr. 3 dieser AGB unberührt.

 

 

V.         Einheitlicher Leistungs- und Erfüllungsort, Versand, Verladung, Transportversicherung, Lieferung ab Werk bei Versendung, Verpackung, Gefahrübergang, Verzögerte Annahme, Lagerkosten

 

1.         Einheitlicher Leistungs- und Erfüllungsort nach § 269 BGB (nachfolgend insgesamt Erfüllungsort genannt) für alle Verpflichtungen aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen ist – vorbehaltlich besonderer Vereinbarung - der Sitz des Verkäufers in Halle/Westfalen.

 

2.         Der Käufer ist – soweit vereinbart - zur Selbstabholung der Vertragsprodukte am Sitz des Verkäufers berechtigt. Er trägt dann die Kosten der Abholung.

 

3.         Der Versand der Vertragsprodukte an einen anderen als den Erfüllungsort und die Art der Lieferung erfolgen – jeweils einzelfallbezogen und abhängig von der Art des Vertragsproduktes und dem Sitz des Käufers – nur auf Verlangen des Käufers und wie vertraglich zwischen den Parteien vereinbart. In der Regel erfolgt der Versand in diesen Fällen direkt per Spedition ab Hersteller/Importeur oder Großhändler an den Käufer. Der Versand ist aber auch ab Lager und Sitz des Verkäufers möglich.

 

4.         Bei Bestellungen über den Onlineshop (www.terravil.de) ist die Versendung der Ware durch den Verkäufer an den vom Käufer angegebenen Ort Vertragsgegenstand. Der Käufer trägt die Kosten der Versendung, gegebenenfalls einschließlich – soweit in der Bestellung ausgewiesen – den Kosten einer vom Verkäufer abgeschlossenen Transportversicherung in der in der Bestellung konkret angegebenen Höhe.

 

5.         Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware trägt bis zur Übergabe der Verkäufer. Die Gefahr geht insoweit erst über, wenn der Käufer den Besitz der gekauften Ware erlangt gemäß § 446 Satz 1 BGB oder sich in Annahmeverzug befindet, §§ 446 Satz 3, 293 ff. BGB, beispielsweise weil das bestellte Vertragsprodukt nicht oder nicht zur vereinbarten Zeit am Lieferort oder dem vereinbarten Ort abgeliefert werden kann oder der Käufer die Ware nicht annimmt.

 

6.         (1) Der Käufer kann eine abweichende Versandart bestimmen. Die dafür zusätzlich anfallenden Kosten trägt der Käufer. Diese zusätzlichen Kosten sind auch dann zahlbar, wenn der Käufer von einem Widerrufsrecht Gebrauch macht.

 

(2) Für Artikel, die nicht postversandfähig oder für welche besondere Versandarten nötig sind (Sperrgut, Schüttgut, Steine, Produkte auf Paletten und andere), werden zusätzliche Versandkosten berechnet, die in der Bestellung der Art und der Höhe nach konkret angegeben werden.

 

(3) Beauftragt abweichend von Vorstehendem der Käufer die Transportperson und sucht diese auch aus, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung mit Übergabe an diese Versandperson auf den Käufer über.

           

7.         (1) Die Lieferung der Vertragsprodukte erfolgt lose oder mit (Transport-) Verpackung. Die Art der Verpackung variiert je nach Vertragsprodukt und Vereinbarung. Verwendet werden Einweg-Kisten, Einweg- und Euro-Paletten, Pfandverpackungen, Big Bags, Gitterboxen etc.

 

(2) Der Verkäufer nimmt Transport- und alle sonstigen Verpackungen – vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung – grundsätzlich nicht zurück. Der Käufer hat somit – vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung - für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

 

(3) Der Verkäufer behält sich - vorbehaltlich besonderer Vereinbarung - Änderungen bzw. Verbesserungen hinsichtlich der Verpackung und der Transportmittel vor, soweit damit keine Beeinträchtigung der Brauchbarkeit des Vertragsproduktes eintritt und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.

 

8.         Der Käufer ist bei Versand durch den Verkäufer verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Lieferort, also die Lieferadressen bzw. Abladestellen über eine Straße/einen hinreichend befestigten Weg durch einen 40-Tonnen-Lkw zu erreichen sind. Der Käufer ist verpflichtet, entsprechende Zuwegungen sowie geeignete Abladestellen (jeweils mit der entsprechenden Tragfähigkeit für einen solchen Lkw) einzurichten und vorzuhalten.

 

9.         (1) Kann ein Versand (Bestellung im Onlineshop) bzw. ein vom Käufer beauftragter Versand auf Wunsch oder aufgrund Verschuldens des Käufers nicht oder nur verzögert ausgeführt werden und befindet sich der Käufer dadurch im Annahmeverzug, so lagert der Verkäufer die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Käufers. Der Verkäufer ist berechtigt, dem Käufer die hierdurch entstehenden Aufwendungen zu berechnen.

 

            (2) Der Käufer haftet dem Verkäufer zudem im Falle eines vom Käufer zu vertretenden Annahme- bzw. Abnahmeverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 1 % des Lieferwertes (im Sinne des reinen Warenwerts ohne Versendungskosten etc.), maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes. Die jeweilige Geltendmachung und der Nachweis höherer oder geringerer Verzugsschäden bleiben den Parteien vorbehalten.

 

 

VI.        Preise und Zahlungsbedingungen, Verzug des Käufers, Gefährdung der Kaufpreiszahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht des Käufers, Kosten Rücksendung Ware bei Widerruf

 

1.         (1) Für die Vertragsprodukte gelten die vereinbarten Preise. Soweit die Preise nicht ausdrücklich vereinbart werden, gelten die angegebenen Preise der Produkte auf der Homepage des Verkäufers (www.steinpunkt.com und www.terravil.de), jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

 

(2) Die Preise verstehen sich als Brutto-Preise. In den Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer eingeschlossen.

 

(3) Alle etwaigen sonstigen anfallenden Kosten, insbesondere Verpackung, Verladekosten, Versand- und Lieferkosten, Transportversicherung, (Kosten und Gefahr des Transports), gehen - vorbehaltlich besonderer Vereinbarung - zu Lasten des Käufers. Diese etwaigen sonstigen anfallenden Kosten werden und sind insoweit in der Bestellung oder der Auftragsbestätigung konkret der Höhe nach angegebenen und vereinbart.

 

2.         (1) Der Kaufpreis ist ohne Abzug sofort mit Lieferung/Abholung und Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung - vorbehaltlich besonderer Vereinbarung - kein anderes Zahlungsziel ergibt. Der Käufer kommt - vorbehaltlich besonderer Vereinbarung - ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 30 Tage nach der Lieferung in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.

 

            (2) Bei Bestellungen über den Onlineshop (www.terravil.de) ist der Kaufpreis ohne Abzug sofort mit Eingang der Annahme des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung oder der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig.

 

3.         Wird nach Abschluss des Kaufvertrages erkennbar, dass der Anspruch auf die Kaufpreiszahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, die Leistung zu verweigern sowie zunächst Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Wird die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht in angemessener Frist oder nicht vollständig geleistet, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

4.         (1) Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch soweit damit Mängelansprüche oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn seine aufrechenbaren Forderungen rechtskräftig festgestellt, oder vom Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig oder entscheidungsreif sind.

 

(2) Diese Einschränkung des Aufrechnungsrechts gilt nicht, wenn die zur Aufrechnung gestellte Geldforderung aus einem Anspruch erwächst, dessentwegen der Käufer auch zurückbehalten könnte oder hätte zurückbehalten können.

 

(3) Das Klagerecht des Käufers zur Geltendmachung von Gegenansprüchen bleibt durch diese Bestimmung unberührt.

 

5.         (1) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

(2) Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein solches Zurückbehaltungsrecht aber nur zu, soweit der Einbehalt in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.

 

6.         Der Käufer hat im Falle des Widerrufs seiner auf den Abschluss des Vertrages gerichteten Willenserklärung die in der Widerrufsbelehrung näher bezeichneten regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen. Der Käufer wird insofern gebeten, die Ware in ihrer Originalverpackung an den Verkäufer zurückzusenden. Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der Widerrufsbelehrung.

 

 

VII.       Rechte des Käufers bei Leistungsstörungen bzw. Pflichtverletzungen; insbesondere Rechte des Käufers bei Mängeln = Mängelansprüche (auch Schadenersatz)

 

1.         (1) Die Ansprüche des Käufers wegen Leistungsstörungen bzw. Pflichtverletzungen durch den Verkäufer, insbesondere seine Rechte bei Mängeln der Vertragsprodukte (Mängelansprüche), oder aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen, etwa Verzug und Unmöglichkeit oder wegen deliktischer Ansprüche durch den Verkäufer etc. richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend oder vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung (beispielsweise hinsichtlich der Haftung für Lieferverzug in vorstehender Ziffer IV.) nichts Abweichendes gilt.

 

(2) Mängelansprüche sind die in § 437 BGB aufgeführten Rechte des Käufers bei Mängeln der Vertragsprodukte.

 

(3) Zur Bestimmung, wann ein Mangel des Vertragsprodukts in diesem Sinne vorliegt (§§ 437, 434, 435 BGB), insbesondere zur Vereinbarung und dem Vorliegen von Beschaffenheiten, wird ergänzend auf die vorstehenden Regelungen in Ziffer III. dieser AGB verwiesen.

 

(4) Soweit offensichtliche Mängel vorliegen, sind diese spätestens 2 Wochen nach Ablieferung dem Verkäufer anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei einer geplanten weiteren Verarbeitung, dem Einbau bzw. Verlegung der Vertragsprodukte (beispielsweise als Terrasse). Zur Wahrung der Frist genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist.

 

(5) Später auftretende Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.

 

(6) Die Mängel sollten dem Verkäufer per Textform mitgeteilt und die Mängel sollten so detailliert wie dem Käufer möglich beschrieben werden.

 

2.         Mängelansprüche bestehen nicht, soweit ein Mangel nicht bereits bei Gefahrenübergang vorlag, sondern erst danach verursacht wurde, beispielsweise durch ungeeignete oder unsachgemäße, dem vereinbarten oder üblichen Verwendungszweck nicht entsprechende Verwendung, oder soweit der Mangel auf äußerer Gewalteinwirkung, fehlerhafter Lagerung oder Nutzung, fehlerhaftem Einbau oder auf fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Pflege beruht, beispielsweise durch Einsatz von säurehaltigen Reinigungs- oder Pflegemitteln bei Basalt-Platten/Natursteinen oder soweit nicht frostgeeignete Vertragsprodukte verwendet werden.

 

3.         (1) Soweit ein Mangel des Vertragsprodukts vorliegt, ist der Käufer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Der Käufer hat dem Verkäufer in jedem Fall zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

 

(2) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen.

 

(3) Das Recht des Verkäufers, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt dadurch unberührt.

 

4.         Zeigt der Käufer einen Mangel an, der gemäß der Überprüfung des Verkäufers nicht besteht und hatte der Käufer bei der Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels oder war er infolge Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber, so hat der Käufer dem Verkäufer den entstandenen Schaden zu ersetzen. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen ist der Verkäufer insbesondere berechtigt, die beim Verkäufer entstandenen Aufwendungen, etwa für die Untersuchung der Sache oder die vom Käufer verlangte Reparatur vom Käufer erstattet zu verlangen. Der Käufer ist berechtigt nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel doch besteht und/oder nachzuweisen, dass dem Verkäufer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

5.         Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, die weiteren gesetzlichen Mängelrechte nach § 437 BGB wie Rücktritt oder Minderung und/oder Schadenersatz oder Aufwendungsersatz zu verlangen. Bei unerheblichen Mängeln ist jedoch ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käufer zumutbar sind.

 

6.         (1) Macht der Käufer als gesetzliches Mängelrecht Schadensersatzansprüche geltend, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Schadensersatzansprüche des Käufers auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, oder soweit eine verschuldensunabhängige Haftung begründet wird.

 

(2) Die verschuldensabhängige Haftung ist bei einfacher Fahrlässigkeit dagegen ausgeschlossen, einschließlich der Haftung für einfache Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.

 

(3) Der vorstehende Haftungsausschluss (Ziffer VII Nr. 6 Abs. 2) für die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit, einschließlich des Ausschlusses der Haftung für einfache Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, gilt nicht, sofern der Verkäufer schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, einschließlich einer schuldhaften wesentlichen Vertragspflichtverletzung durch Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

 

(4) Der Verkäufer haftet bei leicht fahrlässig verletzter wesentlicher Vertragspflicht jedoch der Höhe nach begrenzt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

 

(5) Vertragswesentlich ist die Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Es darf durch die Freizeichnung von der Haftung für einfache Fahrlässigkeit keine Aushöhlung von vertragswesentlichen Rechtspositionen des Käufers erfolgen, etwa weil sie ihm solche Rechte wegnimmt oder einschränkt, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat.

 

7.         (1) Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Mängeln, insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch, soweit der Käufer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

 

(2) Auch falls und soweit der Käufer insoweit Schadenersatz geltend macht, beschränkt sich die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

 

8.         Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

9.         Hingegen bleibt die Haftung des Verkäufers, von gesetzlichen Vertretern oder von Erfüllungsgehilfen wegen verschuldeter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von den vorstehend vereinbarten Einschränkungen unberührt: Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, also für Schäden, die dem Produkthaftungsgesetz unterfallen: Dies gilt weiter, soweit eine gesetzliche Bestimmung eine strengere Haftung im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB anordnet und im Falle der Übernahme einer Garantie sowie bei einem arglistigen Verschweigen eines Mangels.

 

 

VIII.       Verjährung (Mängelansprüche und sonstige Verjährung)

 

1.         Für die Verjährung der Ansprüche und Rechte des Käufers gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

2.         Im Falle der Nacherfüllung gelten ebenfalls die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der von der Nacherfüllung betroffenen Teile des Vertragsproduktes, berechnet ab durchgeführter Nacherfüllung.

 

3.         Soweit nicht anderweitig vereinbart, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

 

 

IX.        Keine Garantie

 

Erklärungen des Verkäufers im Zusammenhang mit dem Liefervertrag (z.B. Produktbeschreibungen unter www.steinpunkt.com und unter www.terravil.de; Angaben in den Datenblättern, ph-Werte, Analysezertifikate, Musterbefunde, Anwendungs- und Pflegehinweise, mündliche Auskünfte und Hinweise etc,) enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind insoweit nur ausdrückliche per Textform erstellte Erklärungen des Verkäufers über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.

 

 

X.         Eigentumsvorbehalt

 

Der Liefergegenstand, die Vertragsprodukte, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Zugriffe Dritter auf die Vertragsprodukte hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen.

 

 

XI.        Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Überschriften

 

1.         (1) Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Sitz des Verkäufers in Halle/Westfalen nicht–ausschließlicher Gerichtsstand. Verlegt der Käufer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss nach außerhalb Deutschlands oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist Gerichtsstand für Klagen gegen den Käufer als Verbraucher der Sitz des Verkäufers in Halle/Westfalen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

 

(2) Von dieser Vereinbarung unberührt bleibt die allgemeine Zuständigkeit der Gerichte bei Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.

 

2.         Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

3.         Die Vertragsprache ist deutsch. Sollten diese AGB als Übersetzung in einer anderen Sprache vorliegen, so gilt bei Differenzen zwischen beiden Fassungen die deutsche Fassung, die auch für die Auslegung maßgeblich ist. Es gilt somit für den Parteiwillen und dessen Ermittlung das deutsche Rechtsverständnis.

 

4.         Die Überschriften zu den einzelnen Vorschriften dieser AGB dienen lediglich der besseren Orientierung und haben keinen eigenständigen Regelungsgehalt und keine rechtliche Bedeutung.

 

 

XII.       Salvatorische Klausel, Neuverhandlungspflicht

 

1.         Sollte eine Bestimmung oder Klausel dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, etwa aufgrund veränderter rechtlicher Bedingungen, sei es durch Gesetzesänderungen, sei es durch Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, so berührt dies die Wirksamkeit des Mietvertrages im Übrigen und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

2.         (1) Die Parteien sind verpflichtet, soweit möglich, die betreffende(n) Klausel(n) neu zu verhandeln und eine einvernehmliche Vertragsänderung herbeizuführen.

 

(2) Die Parteien verpflichten sich daher, in einem solchen Falle in Verhandlungen einzutreten und eine Regelung zu treffen, die der unwirksamen oder nichtigen Regelung wirtschaftlich entspricht oder ihr möglichst nahekommt. Die Vertragsparteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

 

(3) Die Parteien sind verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Zeitraums von 3 Wochen seit Zugang des Anpassungsverlangens, mit der die Anpassung verlangenden Partei über die Anpassung der Klausel(n) zu verhandeln.

 

 

 

XIII.       Streitschlichtung

 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

 

 

XIV.      Hinweis nach VSBG

 

Der Verkäufer ist bereit, aber nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

 

XV.       Widerrufsrecht

 

Verbraucher haben bei Bestellungen im Onlineshop unter www.terravil.de und bei sonstigen Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Weitere Informationen hierzu finden sich unter https://terravil.burgdev.de/Rechtliches/Widerrufsrecht/

 

XVI.      Datenschutz

 

Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten stets nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Hierzu wird auf die Datenschutzhinweise des Verkäufers verwiesen (https://terravil.burgdev.de/Rechtliches/Datenschutz/)